Die Altersabteilungen der Feuerwehr Renningen sind im Rahmen der Gemeindereform im Jahre 1973 bzw. mit Inkrafttreten der gemeinsamen Feuerwehrsatzung vom 18. 02. 1974 gegründet worden.

Übertrittsregeln für die Altersabteilung
In die Altersabteilung wird aufgenommen, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat oder nach Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn der Angehörige mind. 25. Jahre aktiven Dienst bei der Feuerwehr geleistet hat. In besonderen Fällen (Krankheit und Dienstuntauglichkeit) kann der aktive Angehörige auch bereits früher in die Altersabteilung aufgenommen werden.

Auch wenn die Kameraden der Altersabteilung aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht mehr aktiven Feuerwehrdienst leisten, so sind sie dennoch weiterhin voll in der Feuerwehr integriert und dabei auch außerordentlich aktiv. Das gilt für ihre eigenen Veranstaltungen und Aktivitäten, aber auch für ihre Mithilfe bei den Veranstaltungen der Abteilungen.

In der Gesamtwehr gibt es die Altersabteilung  Renningen und die Altersabteilung Malmsheim.